Generic filters
Search in title
Search in content
Search in excerpt

Baujahr des Gebäudes

Als Baujahr eines Gebäudes gilt das Jahr, in dem es bezugsfertig ist.
Sobald es von seinen Benutzern und Benutzerinnen bestimmungsgemäß genutzt werden kann, gilt ein Gebäude als bezugsfertig. Dabei ist die Abnahme einer Bauaufsichtsbehörde nicht relevant. Es gilt immer das Jahr der erstmaligen Bezugsfertigkeit einzutragen. Unabhängig ist davon, ob später eine Erweiterung durch zum Beispiel Anbauten oder Aufstockungen erfolgt ist.

Das Baujahr findet sich zum Beispiel in den Bauunterlagen, im Kaufvertrag oder kann beim Bauamt bzw. Katasteramt angefragt werden.

Wo ist diese Angabe zu finden?

  • Kaufvertrag
  • Bauunterlagen