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Berichtigung der Grundsteuererklärung

Sie können eine bereits übermittelte Grundsteuererklärung berichtigen, indem Sie eine neue Erklärung unter demselben Aktenzeichen / derselben Steuernummer abgeben.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, im Feld Ergänzende Angaben zur Erklärung zu vermerken, dass es sich um eine korrigierte Erklärung handelt. Dieser Text wird an das Finanzamt übermittelt.

Hinweis
Eine Stornierung einer bereits an die Finanzverwaltung übermittelten Grundsteuer-Erklärung ist nicht möglich.

Tipp
Sie können eine bereits übermittelte Feststellungserklärung bearbeiten, indem Sie in der Feststellungserklärung unten auf die Schaltfläche Erklärung überarbeiten klicken.