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Bruttogrundfläche des Gebäudes in m²

Als Bruttogrundfläche bezeichnet man die Fläche eines Gebäudes, die sich ergibt, wenn man alle Grundflächen aller Grundrissebenen (Geschosse) eines Gebäudes einschließlich deren konstruktive Umschließungen (z.B. Wände, Dach) addiert. Zur Bruttogrundfläche gehören die Grundflächen, die bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbar sind. Hierzu gehören grundsätzlich auch Keller- und nutzbare Dachgeschossebenen.

Nicht dazu gehören zum Beispiel Flächen von Balkonen, Spitzböden und Kriechkellern, Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen, sowie Flächen unter konstruktiven Hohlräumen, zum Beispiel über abgehängten Decken.

Unerheblich für den Grundsteuerwert sind Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen, die für den Zivilschutz genutzt werden. Daher müssen die Quadratmeter der Bruttogrundfläche, die für den Zivilschutz entfallen separat angegeben werden.

Die Bruttogrundfläche ergibt sich aus den Bauunterlagen, kann aber auch anhand der Vorgaben der DIN 277 selbst ermittelt werden.

Wo ist diese Angabe zu finden?

  • Kaufvertrag
  • Bauplan / Bauunterlagen

Über wen kann ich die Bruttogrundfläche berechnen lassen:

  • Vermessungsingenieure mit Hilfe der DIN 277
  • Architekten