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E-Rechnungen

Seit dem 01.01.2025 gelten besondere Regelungen für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmern. Der Gesetzgeber hat mit dem sogen. Wachstumschancengesetz die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) zwischen inländischen Unternehmen schrittweise eingeführt. Die E-Rechnung ist ein strukturiertes Format, das den Vorgaben der EU-Richtline EN 16931 entspricht. In Deutschland sind das insbesondere die Rechnungsformate „XRechnung“ und „ZUGFeRD“.

In GrundsteuerDigital sind seit dem 01.02.2025 alle Rechnungen, die Sie von uns erhalten, im ZUGFeRD Format. Falls Sie stattdessen eine XRechnung erhalten möchten, benötigen wir von Ihnen noch zwei weitere Angaben:

1. Für die Ausstellung einer im elektronisch verarbeitbaren Rechnung im sogenannten XRechnung’s Format ist die Angabe einer Leitweg-ID nötig. Diese wird vom Bund bzw. den Ländern ausgestellt und ermöglicht eine eindeutige Adressierung von elektronischen Rechnungen. Es handelt sich dabei um die Angabe für das Feld „BT-10 (Buyer reference)“, welches laut XRechnung Spezifikation verpflichtend anzugeben ist, auch wenn keine vom Bund vergebene Leitweg-ID gefordert ist. Falls Sie keine vom Bund ausgestellte ID haben, bitten wir Sie trotzdem eine Angabe zu machen. Das kann z.B. eine E-Mail Adresse sein.

2. Die Angabe einer Lieferantennummer wird für die Erstellung einer XRechnung benötigt. Dabei handelt es sich um die Nummer unter welcher Sie den Aussteller der Rechnungen als Lieferant in Ihrer Buchhaltung führen.

Diese Angaben können Sie selbst in der GrundsteuerDigital Lösung hinterlegen indem Sie folgenden Schritten folgen:

Zunächst klicken Sie unten links auf die „Einstellungen“ und in dem sich öffnenden Menü auf „Abrechnung“. Auf der Seite können Sie bei den Rechnungsdetails nun mit dem grünen Stift die betreffenden Angaben ergänzen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an unseren Support (support@grundsteuer-digital.de) wenden.