Einspruch einlegen
Sowohl gegen den Grundsteuerwertbescheid als auch gegen den Grundsteuermessbescheid können Sie Einspruch einlegen.
Voraussetzung:
Die Berechtigung „Darf Feststellungserklärungen freigeben“ und „Darf Elster-Übertragungen durchführen“ sind beim Benutzer gegeben.
Vorgehen:
- Öffnen Sie die Feststellungserklärung.
- Gehen Sie auf ELSTER-Nachrichten.
- Dort gehen Sie auf Neue ELSTER-Nachricht versenden.
- Wählen Sie nun bei Nachrichtentyp Einspruch aus.
- Formulieren Sie den Einspruch und klicken auf Senden.
- Die Feststellungserklärung liegt nun in der Spalte Einspruch.
Hinweis: Die Frist für einen Einspruch beträgt einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Der Einspruch muss vor Fristende im Finanzamt eingegangen sein.