Einspruch einlegen
Sowohl gegen den Grundsteuerwertbescheid als auch gegen den Grundsteuermessbescheid können Sie Einspruch einlegen.
Voraussetzung:
Die Berechtigung “Darf Feststellungserklärungen freigeben” und “Darf Elster-Übertragungen durchführen” sind beim Benutzer gegeben.
Vorgehen:
- Öffnen Sie die Feststellungserklärung.
- Gehen Sie auf ELSTER-Nachrichten.
- Dort gehen Sie auf Neue ELSTER-Nachricht versenden.
- Wählen Sie nun bei Nachrichtentyp Einspruch aus.
- Formulieren Sie den Einspruch und klicken auf Senden.
- Die Feststellungserklärung liegt nun in der Spalte Einspruch.
Hinweis: Die Frist für einen Einspruch beträgt einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Der Einspruch muss vor Fristende im Finanzamt eingegangen sein.
In der Spalte Einspruch werden diese rot und grün markiert.
- Eine rote Markierung deutet darauf hin, dass für die Erklärung noch kein Einspruch eingelegt wurde.
- Eine grüne Markierung zeigt an, dass bereits ein Einspruch gesendet ist.
Dadurch können Sie einfacher auseinander halten, für welche Erklärungen noch ein Einspruch eingelegt werden darf.
Hinweis: Der Rückzug eines Einspruchs kann mittels ELSTER-Nachricht durchgeführt werden.Hierzu muss eine Elster Nachricht mit dem Aktenzeichen und dem Anlass versendet werden.