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Empfangsvollmacht

Wenn Ihr Mandant Ihnen als steuerlichen Berater eine Empfangsvollmacht für die Bescheide im Kontext der Grundsteuer ausgesprochen hat, können Sie dies in der Feststellungserklärung hinterlegen. Um Ihnen eine effiziente Erfassung zu ermöglichen, stellt Ihnen GrundsteuerDigital unter Einstellungen | Empfangsvollmachten Funktionen zur Verfügung, die dazugehörigen Anschriften zu speichern und für mehrere Feststellungserklärungen eines Mandanten bzw. bei mehreren Mandanten zu verwenden.

Sie können entweder im Rahmen des Assistenten zur Erstellung eine Feststellungserklärung auf diese gespeicherten Adressangaben zurückgreifen, oder Sie legen in den Stammdaten Ihres Mandanten in der DropDown-Liste „Standard Empfangsvollmacht“ fest, welche Adresse in den Feststellungserklärungen der Grundsteuer-Objekte dieses Mandanten verwendet werden sollen.

Sie können diese Funktion auch für die Angabe der bevollmächtigten Person verwenden, wenn sich Objekte im Eigentum mehrerer Personen befinden, und nicht die Steuerkanzlei über die Empfangsvollmacht verfügt. Die zur oder zum Empfangsbevollmächtigten benannte Person nimmt den Feststellungsbescheid und alle anderen mit dem Feststellungsverfahren im Zusammenhang stehenden Schreiben mit Wirkung für und gegen alle anderen Beteiligten in Empfang.