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Ergänzenden Angaben zur Grundsteuererklärung / Zusatzangaben

Wenn die im Programm enthaltenen Erfassungsbereiche z.B. für eine ausreichende Identifikation zur Lage des Grundstücks durch das Finanzamt nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, dies der Finanzverwaltung über den Formularbereich Ergänzende Angaben mitzuteilen.

Setzen Sie dazu bei der betreffenden Feststellungerklärung im Bereich Einzelheiten ein Häkchen bei „Ergänzende Angaben“:

Nun öffnet sich das entsprechende Erfassungsfeld Feld „Ergänzende Angaben“ (max. 999 Zeichen) etwas weiter unten auf der rechten Seite und Sie können dort die zusätzlichen Informationen für das Finanzamt erfassen.

Diese Eintragung wird elektronisch übermittelt und im Freizeichnungsdokument bei Zeile 30 (Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung) ausgewiesen.