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Fehler – Angaben Flurstück unvollständig

Die Angaben zum Flurstück (Angaben in den Feldern Gemarkung, Flurstück; Zähler, Fläche in m², Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner) sind unvollständig.

Die Meldung signalisiert, dass die Angaben zu den Gemarkungen und den Flurstücken nicht korrekt sind. Häufig werden Zähler und Nenner bei den Flurstücken vertauscht, oder es fehlt der Zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil im Grundbuch.

Gehört das ganze Grundstück zur gleichen wirtschaftlichen Einheit, muss in Zähler und Nenner eine Eins stehen. Daneben sind Angaben zum Flurstück nötig. Die dienen eigentlich nur dazu, es eindeutig zu identifizieren. Dafür gibt es eine Nummer des Flurstücks, die aus Zähler und Nenner besteht. Diese Nummer finden Sie im Grundbuch oder in Onlineportalen der Bundesländer.

Teils fehlt bei der Nummer des Flurstücks ein Nenner. Dann kann dieses Feld in der Grundsteuererklärung leer bleiben.