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Fehler – Erben- und Bruchteilsgemeinschaft

Bei Erbengemeinschaft und Buchteilsgemeinschaft müssen die Gemeinschaft und mindestens 2 Eigentümer vorhanden sein.

Hier müssen für alle Personen (wenigstens zwei) Daten eingetragen werden. Dazu wird erst im Hauptvordruck die Art des Eigentumsverhältnisses angegeben. Danach werden die Personen mit ihren Daten hinzugefügt. Gehört drei Eigentümern je ein Drittel einer Immobilie Nuss der Anteil jeweils mit Zähler 1 und Nenner 3 angegeben werden.

Zusätzlich braucht die Gemeinschaft einen Namen und, je nach Bundesland, eine Adresse. Hier kann eine rein funktionale Bezeichnung gewählt werden und die Adresse eines Eigentümers. Ohne Angabe kann es zur Fehlermeldung kommen.