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Flurstück: Zähler/Nenner

Mit Flurstück wird ein einzelnes Grundstück bezeichnet. Die Nummer eines Flurstücks besteht aus Zähler und Nenner, also lautet zum Beispiel 83/194.

Wichtig: Der gesamte Grundbesitz, der zum Beispiel mit einem Einfamilienhaus bebaut und im Übrigen als Garten genutzt wird, kann durchaus aus mehreren Flurstücken bestehen. In der Feststellungserklärung sind alle Flurstücke des Steuerpflichtigen separat anzugeben.

Auch die Flurstücknummern finden sich im Grundbuchauszug.

Hinweis: Nicht jedes Flurstückskennzeichen hat auch einen Flurstücksnenner. Dieses Feld ist dann frei zu lassen.

Wo ist diese Angabe zu finden?

  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte / Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • GeoViewer