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Für wen kommt ein Steuererlass infrage?

In Ausnahmefällen können sich Vermieter oder Selbstständige die Grundsteuer zurückholen. Dies ist möglich, wenn eine wesentliche Ertragsminderung vorliegt. Bei vermieteten Immobilien versteht man darunter einen Mietausfall oder eine leerstehende Immobilie.

Aber auch bei eigengewerblichen Immobilien,  kommt ein Grundsteuererlass infrage, wenn die Immobilie nicht für die Selbstständigkeit genutzt werden kann.