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Garagen

Hintergrund

Wenn Sie am 01.01.2022 Eigentümer:in von einem Garagengrundstück waren, müssen Sie eine Grundsteuererklärung zum Hauptfeststellungszeitpunkt bei Ihrem Finanzamt einreichen, in dessen Bezirk Ihr Garagengrundstück liegt.

Stellplätze im Freien (z. B. Carport) sind nicht einzutragen.

Bitte informieren Sie sich im Zweifel über die für Ihr Garagengrundstück geltenden Regelungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

 

Baden-Württemberg

Wenn Ihre Garage auf demselben Grundstück wie Ihr Gebäude bzw. im Miteigentumsanteil Ihres Wohnungs- oder Teileigentums enthalten ist, müssen Sie die Garage nicht separat in Ihrer Grund- steuererklärung eintragen. Die anteilige Fläche ist in der Gesamtfläche des Grundstücks bzw. dem Miteigentumsanteil enthalten.

Wenn Ihre Garage auf einem separaten Grundstück bzw. mit einem separaten Miteigentumsanteil verbunden ist, müssen Sie die Angaben zu „Gemarkung beziehungsweise Flurstück“ im Hauptvor- druck getrennt vornehmen.

Bitte informieren Sie sich über die Erfassung der Garagen in Ihrer Grundsteuererklärung auch unter www.fm.baden-wuerttemberg.de.

Erfassung in GrundsteuerDigital

Die Grundstücksfläche bzw. der Miteigentumsanteil der Fläche, auf der die Garage steht, ist in GrundsteuerDigital unter Grundstück / Wirtschaftliche Einheit in der Registerkarte Grundstück zu erfassen.

Vorgehen

  1. Öffnen Sie das Grundstück und wechseln Sie in die Registerkarte Grundstück.
  2. Im Bereich Gemarkung(en) und Flurstück(e) können Sie die Grundstücksfläche bzw. den Miteigentumsanteil der Fläche, auf der die Garage steht, erfassen:
    1. a)  Für die Garage entfällt kein eigener Miteigentumsanteil:
      Es ist kein zusätzlicher Eintrag erforderlich. Die anteilige Fläche ist in der Gesamtfläche des Grundstücks bzw. dem Miteigentumsanteil enthalten.
    2. b)  Für die Garage entfällt ein eigener Miteigentumsanteil:
      Legen Sie einen separaten Eintrag an. Klicken Sie auf Hinzufügen und erfassen Sie die Daten der Garage im Fenster Gemarkung(en) und Flurstück(e).

Bayern und Niedersachsen

Garagen bleiben bis zu einer Fläche von insgesamt 50 m² außer Ansatz, wenn sie in einem räumlichen Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, der sie rechtlich zugeordnet sind. Nur die über 50 m² hinausgehende Fläche ist als Nutzfläche in die Zeilen einzutragen.

Ist die gesamte Fläche nicht größer als 50 m², ist eine Nutzfläche von 0 m² einzutragen.
Bitte informieren Sie sich über die Erfassung der Garagen in Ihrer Grundsteuererklärung auch unter

www.grundsteuer.bayern.de oder www.lstn.niedersachsen.de.

Erfassung in GrundsteuerDigital

Die Garage ist in GrundsteuerDigital unter Grundstück / Wirtschaftliche Einheit in der Registerkarte Gebäude(-teile) zu erfassen.

Vorgehen

  1. Öffnen Sie das Grundstück und wechseln Sie in die Registerkarte Gebäude(-teile).
  2. Klicken Sie auf die Schaltfläche Hinzufügen.
  3. Tragen Sie im Fenster Hinzufügen im Feld Bezeichnung die gewünschte Bezeichnung ein, z.B. Garage.
  4. Tragen Sie im Feld Nutzfläche in m² die entsprechenden Quadratmeter ein.
    1. a)  Die Garage steht in einem räumlichen Zusammenhang zur Wohnnutzung, der sie recht- lich zugeordnet ist und ist kleiner als 50 m²:
      Im Feld Nutzfläche in m² eine 0 eintragen.
    2. b)  Die Garage steht in einem räumlichen Zusammenhang zur Wohnnutzung, der sie recht- lich zugeordnet ist und ist größer als 50 m²:
      Im Feld Nutzfläche in m² die über den Freibetrag hinausgehende Fläche der Garage ein- tragen.
  5. Auf die Schaltfläche Speichern klicken.

Hessen

Garagen bleiben außer Ansatz, wenn sie in einem räumlichen Zusammenhang mit dem Wohnzwecken dienenden Gebäude stehen (ungeachtet ihrer Größe). Stehen Garagen hingegen nicht in räumlichen Zusammenhang zu den zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden und bilden eine eigene wirtschaftliche Einheit, bleiben sie nur dann außer Ansatz, wenn sie eine Fläche von 100 m2 nicht über- schreiten. Wird diese Grenze überschritten, ist die gesamte Fläche der Garage zu erklären.

Bitte informieren Sie sich über die Erfassung der Garagen in Ihrer Grundsteuererklärung auch unter www.finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform.

Erfassung in GrundsteuerDigital

Die Garage ist in GrundsteuerDigital nicht zu erfassen, wenn sie zu einem zu Wohnzwecken genutz- ten Gebäude gehört.

 

Alle anderen Bundesländer (Bundesmodell)

Für Wohngrundstücke im Bundesmodell ist anzugeben, wie viele Garagen zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören.

Wenn sich die Garage auf demselben Grundstück befindet, wie Ihr Gebäude bzw. wenn die Garage im Miteigentumsanteil Ihres Wohnungs- oder Teileigentums enthalten ist, müssen Sie die Garage nicht separat in Ihrer Grundsteuererklärung eintragen. Die Grundstücksfläche bzw. der Miteigentumsanteil an der Fläche, auf der die Garage steht, ist bei der Grundstücksfläche (Flurstück) mit an- zugeben.

Befindet sich die Garage auf einem separaten Grundstück bzw. ist diese mit einem separaten Miteigentumsanteil verbunden, müssen Sie die Angaben zu “Gemarkung bzw. Flurstück” im Hauptvor- druck getrennt vornehmen.

Die Anzahl der Garagen ist bei der Wohnfläche anzugeben.

Bitte informieren Sie sich über die Erfassung der Garagen in Ihrer Grundsteuererklärung auch bei Ih- rem zuständigen Finanzamt.

Erfassung in GrundsteuerDigital

Die Anzahl der Garagen ist in GrundsteuerDigital unter Grundstück / Wirtschaftliche Einheit in der Registerkarte Wohngrundstücke zu erfassen.

Vorgehen

  1. Öffnen Sie das Grundstück und wechseln Sie in die Registerkarte Wohngrundstücke.
  2. Sie können ein neues Wohngrundstück hinzufügen oder bereits erfasste Wohngrundstücke bearbeiten.
  3. Im Fenster Hinzufügen bzw. Bearbeiten können Sie im Bereich Garagen- und Tiefgaragenstellplätze die Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze erfassen.