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Gegenstandswert (Grundsteuerwert) nach StBVV anzeigen/berechnen

In GrundsteuerDigital wird eine Berechnung der Gegenstandswerte nach StBVV angeboten.

Voraussetzung:

–      Grundstück und zugehörige Feststellungserklärung ist angelegt
–      Die erforderlichen Daten (u.a. auch Einheitswertkennzeichen) sind erfasst

Vorgehen:

  1. Klicken Sie in der Übersicht auf „Feststellungserklärungen“
  2. Wählen Sie das betreffende Grundstück durch Anklicken aus
  3. In der nun angezeigten „Übersicht“ finden Sie im Abschnitt „Einzelheiten“ den Eintrag: Gegenstandswerte nach StBVV. Dort klicken sie auf die Schaltfläche Berechnen, um die komplette Wertermittlung nach StBVV angezeigt zu erhalten.

Hinweis fiktiver Grundsteuerwert:

In den Bundesländern, in denen ein Grundsteuerwert nicht ermittelt wird (z.B. in Hessen), wird für die Berechnung der Gebühr ein fiktiver Grundsteuerwert ermittelt und zugrunde gelegt. Dieser fiktive Grundsteuerwert wird berechnet, indem der Grundsteuermessbetrag durch die Grundsteuermesszahl nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 a GrStG dividiert wird; die Grundsteuermesszahl beträgt damit für die Berechnung derzeit 0,00031. Der Vergütung ist gem. § 15 StBVV die gesetzliche Umsatzsteuer und ggf. ein Auslagenersatz hinzuzurechnen. Im Programm GrundsteuerDigital ist diese Berechnung enthalten.

Ein Berechnungsbeispiel hierfür finden Sie hier.

Hinweis Programmverbindung zu DATEV Rechnungsschreibung:

Die Gegenstandswerte bzw. der fiktive Grundsteuerwert können per Schnittstelle direkt an die DATEV Rechnungsschreibung (Kanzleimanagement) weitergegeben werden, Infos erhalten sie hier.