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Gemarkungsnummer

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wird bei der Feststellungserklärung auch die sogenannte Gemarkungsnummer abgefragt. Die Gemarkungsnummer ist auch gemeinhin als Gemarkungsschlüssel bekannt. Diese ist 6-stellig und beginnt mit einer 2-stelligen Länderkennung, die gegebenenfalls ergänzt werden muss.

Folgender Übersicht können Sie die Kennung der Länder entnehmen:

01: Schleswig-Holstein
02: Hamburg
03: Niedersachsen
04: Bremen
05: Nordrhein-Westfalen
06: Hessen
07: Rheinland-Pfalz
08: Baden-Württemberg
09: Bayern
10: Saarland
11: Berlin
12: Brandenburg
13: Mecklenburg-Vorpommern
14: Sachsen
15: Sachen-Anhalt
16: Thüringen

Diese Länderkennung wird ergänzt um eine 4-stellige länderspezifische Gemarkungsnummer.

Wo ist diese Angabe zu finden?

• Grundbuchauszug
• Bestandsnachweis
• Auszug aus dem Liegenschaftskataster