Generic filters
Search in title
Search in content
Search in excerpt

Gesetzlicher Vertreter

Sie können einen gesetzlichen Vertreter entweder als gesetzlichen Vertreter des Mandanten oder als gesetzlichen Vertreter eines abweichenden Eigentümers erfassen.

1. Gesetzlicher Vertreter des Mandanten

Beispiel:
Sie möchten ein minderjähriges Kind als Mandanten anlegen und den Vater / die Mutter als gesetzlichen Vertreter erfassen.

Vorgehen:

  1. In der Menüleiste Mandanten auswählen.
  2. Auf der Seite Mandanten über Hinzufügen einen neuen Mandanten anlegen.
    – oder-
    Einen bereits angelegten Mandanten markieren und auf Bearbeiten klicken.
  3. Auf der Seite Mandant bearbeiten in der Registerkarte Basis das Kontrollkästchen Hat gesetzlichen Vertreter aktivieren.
  4. Mit Aktivierung des Kontrollkästchens öffnet sich der Bereich Gesetzlich vertreten durch. Erfassen Sie dort die erforderlichen Daten des gesetzlichen Vertreters.

Die Angaben des gesetzlichen Vertreters sind im Freizeichnungsdokument enthalten und werden an die Finanzverwaltung übermittelt.

 

2. Gesetzlicher Vertreter eines abweichenden Eigentümers

Beispiel:
Sie möchten den Vater / die Mutter als Mandanten anlegen. Das minderjährige Kind ist deshalb als abweichender Eigentümer im Grundstück erfasst. Sie möchten den gesetzlichen Vertreter beim abweichenden Eigentümer erfassen.

Voraussetzung:

  • Die Stammdaten des Mandanten sind in GrundsteuerDigital angelegt.
  • Das Grundstück ist in GrundsteuerDigital angelegt.

Vorgehen:

  1. In der Menüleiste Grundstücke wählen
  2. Ein bereits angelegtes Grundstück markieren und auf Bearbeiten klicken.
  3. Wählen Sie auf der Seite Grundstück / Wirtschaftliche Einheit bearbeiten die Registerkarte Basis.
  4. Aktivieren Sie im Bereich Abweichender Eigentümer (Ehepartner, Kinder) das Kontrollkästchen Abweichender Eigentümer.
  5. Erfassen Sie die Daten des abweichenden Eigentümers.
  6. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Mandant ist gesetzlicher Vertreter.

Die Angaben des gesetzlichen Vertreters sind im Freizeichnungsdokument enthalten und werden an die Finanzverwaltung übermittelt.

Hinweis:
Wenn Sie ein neues Grundstück anlegen, können Sie den gesetzlichen Vertreter bereits bei der Anlage hinterlegen. Aktivieren Sie dazu im Anlageprozess im Bereich Mandant das Kontrollkästchen Abweichender Eigentümer und anschließend das Kontrollkästchen Mandant ist gesetzlicher Vertreter.