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Grundbesitz über mehrere Gemeinden

Bei größeren Grundstücken der Land- und Forstwirtschaft und bei Grundstücken in Randlagen kann es passieren, dass diese sich über mehrere Gemeindegebiete erstrecken. Das hat zur Folge, dass verschiedene Gemeinden für die Erhebung der Grundsteuer zuständig sind. Die Gemeinden bewerten jeweils nur den Grundstücksteil, der auf ihrer Gemarkung liegt.

Da die Gemeinden unterschiedliche Hebesätze haben, folgt nach Abgabe ein Zerlegungsbescheid, welcher die Flächen auf die unterschiedlichen Gemeinden verteilt. Hier wird daher pro Aktenzeichen eine Erklärung abgegeben.