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Grundbesitz über mehrere Gemeinden

Bei größeren Grundstücken der Land- und Forstwirtschaft und bei Grundstücken in Randlagen kann es passieren, dass diese sich über mehrere Gemeindegebiete erstrecken. Das hat zur Folge, dass verschiedene Gemeinden für die Erhebung der Grundsteuer zuständig sind. Die Gemeinden bewerten jeweils nur den Grundstücksteil, der auf ihrer Gemarkung liegt. Deshalb müssen Sie für jeden Grundstücksteil separate Erklärungen abgeben und erhalten für die einzelnen Grundstücksteile jeweils auch separate Bescheide über Grundsteuerwert und Messbetrag.