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Grundbuchblatt

Jedes Grundstück erhält im Grundbuch eine besondere Stelle, das Grundbuchblatt. Hier ist vermerkt, welche Flurstücke zu einem Grundstück gehören, wer Eigentümer ist und welche Belastungen (z.B. Grundschuld, Hypotheken) auf dem Grundstück liegen.

In Erbbaurechtsfällen ist die Nummer des Grundbuchblatts des oder der Erbbauberechtigten einzutragen.

Wo ist diese Angabe zu finden?

  • Grundbuchauszug
  • Bestandsnachweis
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster