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Grundsteuerbefreiung / -vergünstigung

Grundsteuerbefreiung

… kommt im Wesentlichen bei Grundbesitz von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützigen oder mildtätigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen und Religionsgemeinschaften in Betracht.

Grundsteuervergünstigung

… in Form eins Abschlages auf die Steuermesszahl sind für Grundbesitz vorgesehen,

  • auf dem Wohnungen gebaut wurden, die nach dem Wohnraumförderungsgesetz gefördert werden,
  • der Wohnungsbaugesellschaften, – genossenschaften oder -vereinen gehört, oder
  • auf dem sich ein Baudenkmal befindet.

In beiden Fällen ist zu berücksichtigen, ob nur Teile des grundsteuerrelevanten Objektes oder der gesamte Grundbesitz von der Grundsteuer befreit sind bzw. die Voraussetzungen für einen Abschlag auf die Steuermesszahl vorliegen (zur Vorgehensweise im Programm GrundsteuerDigital siehe unten).

Die jeweiligen Regelungen in den unterschiedlichen Modellen der Bundesländer sind in den entsprechenden Grundsteuergesetzen aufgeführt. Die Anleitung zur Anlage Grundsteuerbefreiung/-vergünstigungen nach dem Bundesmodell könnten Sie unter dem nachfolgenden Link herunterladen.

Übersicht Befreiung und Vergünstigung herunterladen

 

Vorgehensweise zur Erfassung von Steuerbefreiungen für den gesamten Grundbesitz:

  1. Öffnen Sie in GrundsteuerDigital in der Übersicht den Bereich Grundstücke
  2. Markieren Sie das betreffende Grundstück mit einem Häkchen und wählen Sie den Menüpunkt „Bearbeiten“
  3. Markieren Sie im geöffneten Bereich (Registerkarte „Basis“) unter dem Abschnitt „Details“ (rechte Seite) bei der Abfrage „Liegt eine Befreiung/Vergünstigung vor?“ die Option „Ja“.
    > Im Menüband oben wird nun zusätzlich der Eintrag „Befreiung/Vergünstigung“ angezeigt.
  4. Klicken Sie auf den Menüpunkt „Befreiung/Vergünstigung“ und wählen Sie in der Erfassungszeile „Steuerbefreiung“ über den Auswahlpfeil am rechten Feldrand die zutreffende Art der Steuerbefreiung.
  5. Speichern Sie nach erfolgter Erfassung die Daten rechts unten über die grüne „Speichern“-Schaltfläche

 

Vorgehensweise zur Erfassung von Steuerbefreiungen wenn nur ein Teil des Grundbesitzes die Voraussetzungen erfüllt:

  1. Öffnen Sie in GrundsteuerDigital in der Übersicht den Bereich Grundstücke
  2. Markieren Sie das betreffende Grundstück mit einem Häkchen und wählen Sie den Menüpunkt „Bearbeiten“
  3. Markieren Sie im geöffneten Bereich (Registerkarte „Basis“) unter dem Abschnitt „Details“ (rechte Seite) bei der Abfrage „Liegt eine Befreiung/Vergünstigung vor?“ die Option „Ja“.
  4. Klicken Sie – abhängig von dem jeweiligen Bundesland und der Art des Grundstücks – auf den Menüpunkt „Wohngrundstücke“, „Gebäude(-teile)“ bzw. „Nichtwohngrundstücke“  und wählen Sie ein bereits erfasstes Gebäude zur Bearbeitung aus, oder legen Sie über die Schaltfläche „Hinzufügen“ ein neues Gebäude an. (Voraussetzung ist, dass unter Menüpunkt Grundstück bereits die „Art des Grundstücks“ erfasst wurde.)
  5. In dem Dialog finden Sie drei Eingabefelder für Angaben zur Steuerbefreiung. Sollten diese nicht sichtbar sein, können Sie diese über Klick auf die Schalfläche „Weitere Befreiung hinzufügen“ einblenden. Geben Sie hier die Lage der Räume bzw. eine genauere Bezeichnung an, wählen Sie aus der Liste mit der Überschrift „Befreiung“ die rechtliche Grundlage für die Steuerbefreiung aus und geben sie im Feld „Steuerfreie Fläche in m²“ an, für welchen Fläche die Steuerbefreiung gilt.
  6. Speichern Sie nach erfolgter Erfassung die Daten rechts unten über die grüne „Speichern“-Schaltfläche, und erneut in der Sicht „Grundstück / Wirtschaftliche Einheit bearbeiten“ rechts unten über die grüne „Speichern“-Schaltfläche

 

Bitte beachten Sie:

Zur Erfassung von Steuervergünstigungen in Form eines Abschlages auf die Steuermesszahl gehen Sie bitte analog vor. Bitte beachten Sie, dass sich Befreiungen z.T. gegenseitig ausschließen. D.h. es kann immer nur eine Befreiung erfasst werden; die anderen sind dann eingegraut.

Stand August 2022 können Sie Steuerbefreiungen / -vergünstigungen, die nur für einen Teil des Grundbesitzes gelten, nur im Kontext von Gebäuden erfassen. Die Steuerbefreiung eines Teils eines Grundstückes, z.B. weil dieses für den öffentlichen Verkehr oder als Weg genutzt wird, kann über ELSTER nicht direkt übermittelt werden. Geben Sie in solchen Fällen die relevanten Informationen über einen frei formulierten Text in dem Feld „Ergänzende Angaben“ zur Feststellungserklärung an die Finanzverwaltung weiter.