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Grundstücksfläche in m²

Von der Größe des Grundstücks hängt die Höhe der Grundsteuer ab. Einzutragen ist hier die (ggf. anteilige) Fläche des Flurstücks bzw. der Flurstücke in Quadratmeter, soweit sie zu dem Grundstück / der wirtschaftlichen Einheit gehört. Sofern Die Flächen mehrerer Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit innerhalb einer Bodenrichtwertzone liegen, sind diese in einer Summe einzutragen.

Die Flächenangaben zu den einzelnen Flurstücken entnehmen Sie bitte ebenfalls dem Grundbuchauszug. Dort ist im Bestandsverzeichnis die Größe in qm angegeben. Alternativ findet sich die Grundstücksgröße zum Beispiel auch auf dem Kaufvertrag oder ist online abrufbar.

Wo ist diese Angabe zu finden?

  • Kaufvertrag
  • Grundbuchauszug
  • Bestandsnachweis
  • Liegenschaftskarte / Auszug aus dem Liegenschaftskataster