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Import von DATEV Stammdaten der Ehegatten

Aus der Arbeit z.B. mit DATEV Einkommensteuer sind Sie gewohnt, dass Sachverhalte, die Eheleute einzeln oder gemeinsam betreffen, unter einer Mandantennummer zusammengefasst bearbeitet werden können.

In der Anwendung GrundsteuerDigital werden über Basisdaten online ausschließlich die Daten des Mandanten/eines Ehepartners übertragen. Dieser Ehepartner kann eigene grundsteuerrelevante Objekte deklarieren. Dies gilt ebenfalls für Objekte, die im gemeinsamen Eigentum der Eheleute/der Lebenspartnerschaft sind.

Wenn es grundsteuerrelevante Objekte gibt, die ausschließlich im Eigentum des anderen Ehepartners/Lebenspartners liegen bzw. von diesem deklariert werden müssen, gibt es mehrere mögliche Vorgehensweisen:

  1. In GrundsteuerDigital erhalten Sie die Möglichkeit, die Daten innerhalb eines Mandates zu bearbeiten und zu einem Objekt einen sog. „abweichenden Eigentümer“ anzugeben. Details hierzu sowie weitere Funktionen, um Erfassungsaufwand und mögliche Erfassungsfehler zu minimieren, finden Sie unter “Stammdaten zu Ehegatten effizient nutzen”.
  2. In den DATEV-Stammdaten gibt es die Möglichkeit für den Ehepartner eine separate Mandantennummer anzulegen und eine Verknüpfung mit dem bestehenden Datensatz (Adressaten) vorzunehmen. Sie können dann die Übertragung der neuen Mandantennummer für den Ehepartner an GrundsteuerDigital mittels Basisdaten online nutzen. Damit stehen Ihnen auch zukünftige Funktionen von GrundsteuerDigital, wie das Rückübertragen von Dokumenten nach DMS/DokAblage und ggf. weitere Funktionen, die die Verknüpfung mit Basisdaten online als Voraussetzung haben, zur Verfügung.
  3. Sie können entsprechende Personen auch manuell als Mandanten in GrundsteuerDigital anlegen – verzichten damit auf die in 2. genannten Funktionen.