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Informationsschreiben- und Seiten der Bundesländer

So gut wie alle Bundesländer beginnen mit dem Versand von Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer. Diese Schreiben enthalten objektbezogene Informationen, die für die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte wichtig sind.

Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem bisherigen Einheitswert-Aktenzeichen bzw. der Steuernummer zu. Denn ohne Aktenzeichen bzw. Steuernummer ist eine Übermittlung der Erklärung per ELSTER nicht möglich. Die übrigen Informationen variieren je nach Bundesland, auch kommt es darauf an, ob dort das sogenannte Bundesmodell oder ein eigenes Landesmodell gilt.

Hier eine Übersicht über die geplanten Versandtermine der Informationsschreiben:

 

Hier eine Übersicht der Portale der Bundesländer:

 

Baden-Württemberg versendet im Zeitraum Mai bis Juni 2022 nach und nach Informationsschreiben.

In Bayern sind Daten aus dem Liegenschaftskataster, die für die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte benötigt werden, über den sogenannten BayernAtlas abrufbar. Vom 1.7.2022 bis 31.12.2022 ist der Abruf kostenlos.

Berlin versendet keine Schreiben, stellt aber Informationsblätter online bereit.

In Brandenburg erhalten im Zeitraum Mai bis Juni alle Privatpersonen und Betriebe der Land-und Forstwirtschaft ein Informationsschreiben.

Bremen informiert Eigentümer und Eigentümerinnen von bebauten und unbebauten Grundstücken voraussichtlich ab Juli 2022 in Form eines allgemeinen Informationsschreibens.

In Hamburg müssen Steuerpflichtige grundsätzlich nur fünf Daten bzw. Werte angeben: steuerliche Identifikationsnummer, Name, Lage des Grundstücks bzw. der Immobilie, Grundfläche, ggf. Wohn- und/oder Nutzfläche. Deshalb verzichtet Hamburg wohl auf den Versand von Informationsschreiben. Übrigens: Zwischen Hamburg und Bayern gibt es einen Programmierverbund. Ein behördenübergreifendes Umsetzungsprojekt verbunden mit einer Informationskampagne befindet sich in Vorbereitung.

Hessen  informiert Grundbesitzer (Privatpersonen und Land- und Forstwirte) voraussichtlich ab Juni 2022 in Form eines allgemeinen Informationsschreibens. Darüber hinaus stellt Hessen Informationen und Checklisten online zur Verfügung.

Bei hessischen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sind Angaben zu den einzelnen Flurstücken und ihren Nutzungen erforderlich. Diese ergeben sich aus dem Liegenschaftskataster. Geplant ist, dass land- und forstwirtschaftlichen Betrieben noch vor dem 1.7.2022 ein Sonderkatasterauszug online zur Verfügung gestellt wird – und zwar kostenfrei. Dieser listet nicht nur die Flurstücke auf, sondern auch die weiteren zu erklärenden Daten, soweit diese dem Finanzamt vorliegen.

Mecklenburg-Vorpommern versendet ab Mai 2022 Informationsschreiben.

In Niedersachsen können Steuerpflichtige die Angaben zur Feststellungserklärung dem Grundsteuer-Viewer entnehmen.

In NRW  haben Grundbesitzer ab sofort die Möglichkeit Liegenschaftsinformationen kostenfrei über einen Geo-Viewer abzurufen. Parallel wird ein Informationsschreiben an Privatpersonen und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe versendet. Grundbesitzer von unbebauten und bebauten Grundstücken können dem Schreiben auch die entsprechenden Liegenschaftsdaten entnehmen.

In Rheinland-Pfalz erhalten alle Grundbesitzer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks ein Informationsschreiben. Ergänzt wird dieses Schreiben durch eine Ausfüllhilfe, eines sogenannten Datenstammblattes, welches zum Stichtag 1. Januar 2022 folgende Angaben enthält: Aktenzeichen, Flurstückskennzeichen, Lagebezeichnung, amtliche Fläche, Bodenrichtwert.

Das Saarland versendet im Juni 2022 Informationsschreiben.

Neben dem allgemeinen Informationsschreiben (2. Quartal 2022) werden Liegenschaftsinformationen ab dem 01. Juli 2022 in Sachsen über das sogenannte Grundsteuer Portal abgerufen werden.
Dieser wurde extra für die Grundsteuerreform konzipiert und stellt u.a. auch Bodenrichtwerte und Ertragsmesszahlen zur Verfügung.

Sachsen-Anhalt verschickt nicht nur Informationsschreiben, sondern plant darüber hinaus die Einrichtung eines Auskunftsportals im Internet, den sogenannten Auskunftsviewer. Dieser soll den Steuerpflichtigen bei den Angaben zum Grundstück unterstützen.

Schleswig-Holstein versendet im Juni 2022 Informationsschreiben.

Thüringen versendet seit April 2022 Informationsschreiben an Grundbesitzer, aus denen die wichtigsten Daten und Informationen zur Grundsteuerreform und der Verpflichtung zur Erklärungsabgabe hervorgehen.

Weitere Informationen zu den Regelungen und wichtigsten Informationen zur Reform finden Sie auch auf der Homepage der Finanzverwaltung der Länder und des Bundes.