Masseneinspruch
Infolge der sprunghaften Rechtsprechung zur potenziellen Verfassungswidrigkeit des neuen Grundsteuerrechts gewinnt die Einlegung von Einsprüchen weiterhin an Bedeutung für die steuerrechtliche Beratungspraxis.
Mithilfe von Masseneinsprüchen können Sie für verschiedene einspruchswürdige Sachverhalte, die mehrere Mandate gleichermaßen betreffen (z.B. potenzielle Verfassungswidrigkeit), einen Einspruchstypen vorformulieren, um diesen im Anschluss für die massenhafte Einlegung von Einsprüchen verwenden zu können.
Das Masseneinspruchs-Modul ist in der Steuerberater-Lösung in den Paketen Standard, Professional und Premium sowie in der Business-Lösung in den Paketen Small, Standard und Enterprise verfügbar. Der Versand eines Masseneinspruchs wird pro Feststellungserklärung abgerechnet. Die aktuelle Preisübersicht finden Sie hier für Steuerberater sowie hier für Unternehmen. Bitte beachten Sie eine abweichende Abrechnung, sofern es sich um eine Feststellung ohne vorherige Deklaration handeln sollte. Die Abrechnung der Kosten erfolgt monatlich in einer gesammelten Rechnung.
Möchten Sie sich lieber unser Videotutorial zum Masseneinspruch anschauen? Dann klicken Sie hier.
Masseneinspruch-Modul
Das Masseneinspruch-Modul finden Sie innerhalb des Menüpunkts „Feststellungserklärungen“ unter „Masseneinspruch“.
Freigabe Benutzer
Damit Ihre Benutzer das Masseneinspruch-Modul verwenden können, müssen Sie zuvor für jeden infrage kommenden Benutzer die Berechtigung „Zugriff auf Massenverarbeitung“ und „Darf Einsprüche per ELSTER versenden“ in Kombination aktivieren.
Die Benutzerverwaltung und die Vergabe der Berechtigungen erreichen Sie über „Einstellungen“ → „Benutzerverwaltung“ → Auswahl des Benutzers → „Bearbeiten“ → „Berechtigungen“.
Anlage Masseneinspruchstyp
Mit einem Klick auf „Anlage Masseneinspruchstyp“ gelangen Sie in das Menü der Masseneinspruchstypen.
Bearbeitung der Masseneinspruchstypen
Innerhalb des Masseneinspruchstypmenüs können Sie einen neuen Masseneinspruchstypen anlegen, sowie bestehende Masseneinspruchstypen bearbeiten und löschen.
In diesem Menüpunkt treffen Sie alle Vorbereitungen, die zukünftig für alle Einsprüche gelten sollen, die mit diesem Einspruchstypen versandt werden sollen. Wählen Sie hier insbesondere eine Begründung, die mehrere einspruchswürdige Bescheide gleichermaßen betrifft, z.B. die potenzielle Verfassungswidrigkeit.
Die Zeichenkombination %EW-AZ% wird bei Übermittlung in das Aktenzeichen des betroffenen Steuerberscheids umgewandelt. Um eine eindeutige Zuordnung Ihres Einspruchs zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, die Zeichenkombination nicht zu entfernen. Bei der Anlage eigener Muster-Masseneinspruchstypen können Sie die Zeichenkombination %EW-AZ% eigenständig hinzufügen, um das Aktenzeichen zu erzeugen.
Tipp: Verwenden Sie bei der „Bezeichnung Masseneinspruchstyp“ eine aussagekräftige Bezeichnung, die auch einen Hinweis auf die Art des Verwaltungsakts und das infragestehende Bundesland enthält, da nicht alle Arten des Verwaltungsakts in jedem Bundesland möglich sind. Beispielsweise ist in Hessen nur die Art des Verwaltungsakts „Messbetragsfestsetzung“ für wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens möglich.
Als Masseneinspruch markieren
Bevor Sie Masseneinsprüche versenden können, muss die entsprechende Feststellungserklärung als Masseneinspruch markiert werden. Dies kann auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen.
a) Sie prüfen einen Bescheid, wählen „Bescheid nicht in Ordnung“ aus und entscheiden sich anstelle eines individuellen Einspruchs für einen Masseneinspruch.
b) Sie befinden sich im Menü „Bescheid erhalten“ oder „Einspruch“ und wählen die infragestehenden Feststellungserklärungen aus, die Sie für den Masseneinspruch markieren möchten.
Masseneinspruch versenden
Nachdem die betroffenen Feststellungserklärungen als Masseneinspruch markiert wurden, können die Masseneinsprüche versandt werden. Hierfür haben Sie ebenfalls zwei Möglichkeiten.
a) Einerseits innerhalb der Feststellungserklärungsübersicht durch Klick auf „Massenverarbeitung“ und anschließender Auswahl „Masseneinspruch versenden“:
b) Andererseits innerhalb des Masseneinspruchmenüpunkts:
In beiden Varianten muss noch einmal der Einspruchstyp ausgewählt werden, der nun übermittelt werden soll. Sollten zuvor auch andere Feststellungserklärungen ausgewählt werden, die nicht diesem Einspruchstyp entsprechend (z.B. falsches Bundesland), werden diese automatisch herausgefiltert. In einer abschließenden Übersicht erhalten Sie einen Überblick, für welche Erklärungen nun ein Masseneinspruch versandt wird und mit welchen Kosten dieser verbunden ist.
Start der Massenverarbeitung
Sie erhalten eine Bestätigung über den Start der Massenverarbeitung.
Die Massenverarbeitung kann mehrere Minuten dauern. Während der Verarbeitung können Sie weiterarbeiten, ohne dass die Massenverarbeitung gestoppt wird. Nach Abschluss der Massenverarbeitung erhalten Sie über das Glockensymbol eine Benachrichtigung. Gleichzeitig werden die Übertragungsprotokolle innerhalb der jeweiligen Feststellungserklärung im Tab „Dokumente“ hinterlegt.