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Monatliche Nettokaltmiete in Euro/qm

Beim Bundesmodell wird im Rahmen der Bewertung von Wohngebäuden eine monatliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt.

Diese ergibt sich aus der Anlage 39 zum Bewertungsgesetz. Aus der Tabelle kann man einfach – je nach Bundesland, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes – den entsprechenden Wert ablesen.