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Nutzung und Nutzungsarten: Die gesetzliche Klassifizierung

Für die Wertermittlung im Rahmen der Grundsteuer muss der Betrieb aufgeteilt werden. Das Gesetz sieht vor, dass die land- und forstwirtschaftlichen Betriebsflächen einer Nutzung oder einer Nutzungsart zuzuordnen sind. Dies nennt man gesetzliche Klassifizierung. Bei der gärtnerischen Nutzung wird auch noch zwischen verschiedenen Nutzungsteilen unterschieden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Achtung: Für jede klassifizierte Fläche ist der sogenannte Reinertrag gesondert zu ermitteln. Das ist wichtig für die Berechnung der Grundsteuer,