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Nutzungsart

Welche Nutzungsart vorliegt, ergibt sich normalerweise aus der Gebäudeart. Ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilienhaus und Wohneigentum wird zum Wohnen genutzt, während ein Wohn- und Geschäftshaus teilweise zum Wohnen und teilweise betrieblich genutzt wird. Je nachdem, welche Nutzung überwiegt, kann es sich um ein Geschäftsgrundstück handeln (wenn die betriebliche Nutzung bei mehr als 80 % liegt) oder um ein Mietwohngrundstück (wenn die Nutzung zu Wohnzwecken bei mehr als 80 % liegt). Liegt die betriebliche Nutzung bzw. die Nutzung zu Wohnzwecken bei weniger als 80 %, spricht man von einem gemischt genutzten Grundstück.

Die Nutzungsart bzw. Gebäudeart wird zum Beispiel im bisherigen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid genannt. Auch unter https://www.bodenrichtwerte-boris.de/ können Sie u.a. die Art der Nutzung erfahren (unter „Beschreibende Merkmale“).

Je nachdem, wie ein Grundstück genutzt wird, entscheidet sich, welches Bewertungsverfahren (Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren) angewendet wird. Wohngrundstücke profitieren auch von einem Abschlag bei der Bewertung, indem für Wohnflächen geringere Werte angesetzt werden als für betrieblich genutzte Flächen. Darüber hinaus gilt bei Wohngrundstücken eine geringere Steuermesszahl als bei Geschäftsgrundstücken oder gemischt genutzten Gebäuden.

Bei land- und forstwirtschaftlicher Nutzung kommt die Grundsteuer A zur Anwendung, die einen deutlich geringeren Hebesatz vorsieht als die Grundsteuer B für sonstiges Grundvermögen.

Wo ist diese Angabe zu finden?

  • Grundbuchauszug
  • Kaufvertrag
  • Einheitwertbescheid
  • Grundsteuermessbescheid