Nutzungsarten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
Landwirtschaftliche Nutzung Flächen, die als Acker und Grünland genutzt werden. Ebenfalls zählen hierzu brachliegende Acker-und Grünlandflächen, welche keiner der folgenden Nutzungsarten zuzuordnen sind.
Forstwirtschaftliche Nutzung Flächen, die zur Erzeugung von Rohholz genutzt werden.
Bewirtschaftungsbeschränkung Forstwirtschaft
Weinbauliche Nutzung
Gemüsebau – Freiland
Gemüsebau – unter Glas- und Kunststoffen
Blumen und Zierpflanzenbau – Freiland
Blumen und Zierpflanzenbau – unter Glas- und Kunststoffen
Obstbau – Freiland
Obstbau – unter Glas- und Kunststoffen
Baumschulen – Freiland
Baumschulen – unter Glas- und Kunststoffen
Kleingarten- und Dauerkleingartenland
Gartenlaube größer 30qm
Hopfen
Spargel
Wasserflächen ohne oder mit geringer Nutzung (Fischertrag kleiner 1 kg/Ar)
Wasserflächen bei stehenden Gewässern (Fischertrag zwischen 1kg/Ar und 4 kg/Ar)
Wasserflächen bei stehenden Gewässern (Fischertrag größer als 4 kg/Ar)
Wasserflächen bei fließendem Gewässer mit Fischertrag
Saatzucht
Weihnachtsbaumkulturen
Kurzumtriebsplantagen
Abbauland
Geringstland
Unland
Windenergie
Hofstelle
Wirtschaftsgebäude der Fass- und Flaschenweinerzeugung
Wirtschaftsgebäude der Imkerei
Wirtschaftsgebäude der Wanderschäferei
Wirtschaftsgebäude des Pilzanbaus
Wirtschaftsgebäude der Produktion von Nützlingen
Wirtschaftsgebäude sonstiger Nebenbetriebe* *Produktionszweige, die in einem engen Verhältnis zu dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb stehen und hierfür genutzt werden. Zum Beispiel Brennereien, Räuchereien, Sägewerke, Mühlen, Kompostierungen oder die Erzeugung von Winzersekt.