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Nutzungsarten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

  1. Landwirtschaftliche Nutzung
    Flächen, die als Acker und Grünland genutzt werden. Ebenfalls zählen hierzu brachliegende Acker-und Grünlandflächen, welche keiner der folgenden Nutzungsarten zuzuordnen sind. 
  2. Forstwirtschaftliche Nutzung
    Flächen, die zur Erzeugung von Rohholz genutzt werden. 
  3. Bewirtschaftungsbeschränkung Forstwirtschaft
  4. Weinbauliche Nutzung
  5. Gemüsebau – Freiland
  6. Gemüsebau – unter Glas- und Kunststoffen
  7. Blumen und Zierpflanzenbau – Freiland
  8. Blumen und Zierpflanzenbau – unter Glas- und Kunststoffen
  9. Obstbau – Freiland
  10. Obstbau – unter Glas- und Kunststoffen
  11. Baumschulen – Freiland
  12. Baumschulen – unter Glas- und Kunststoffen
  13. Kleingarten- und Dauerkleingartenland
  14. Gartenlaube größer 30qm
  15. Hopfen
  16. Spargel
  17. Wasserflächen ohne oder mit geringer Nutzung (Fischertrag kleiner 1 kg/Ar)
  18. Wasserflächen bei stehenden Gewässern (Fischertrag zwischen 1kg/Ar und 4 kg/Ar)
  19. Wasserflächen bei stehenden Gewässern (Fischertrag größer als 4 kg/Ar)
  20. Wasserflächen bei fließendem Gewässer mit Fischertrag
  21. Saatzucht
  22. Weihnachtsbaumkulturen
  23. Kurzumtriebsplantagen
  24. Abbauland
  25. Geringstland
  26. Unland
  27. Windenergie
  28. Hofstelle
  29. Wirtschaftsgebäude der Fass- und Flaschenweinerzeugung
  30. Wirtschaftsgebäude der Imkerei
  31. Wirtschaftsgebäude der Wanderschäferei
  32. Wirtschaftsgebäude des Pilzanbaus
  33. Wirtschaftsgebäude der Produktion von Nützlingen
  34. Wirtschaftsgebäude sonstiger Nebenbetriebe*
    *Produktionszweige, die in einem engen Verhältnis zu dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb stehen und hierfür genutzt werden. Zum Beispiel Brennereien, Räuchereien, Sägewerke, Mühlen, Kompostierungen oder die Erzeugung von Winzersekt.