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Stammdaten zu Ehegatten effizient nutzen

In der Anwendung GrundsteuerDigital werden über Basisdaten online ausschließlich die Daten des Mandanten/eines Ehepartners übertragen.

Dieser Ehepartner kann eigene grundsteuerrelevante Objekte deklarieren. Dies gilt ebenfalls für Objekte, die im gemeinsamen Eigentum der Eheleute/der Lebenspartnerschaft sind.

Wie kann ich eine Feststellungserklärung für Objekte, die Alleineigentum des Ehepartners meines Mandanten sind, deklarieren?

GrundsteuerDigital bietet Ihnen eine Funktion, zu einem Objekt einen sog. „abweichenden Eigentümer“ anzugeben. Erfassen Sie hier einmalig die Daten des Ehepartners. Damit bleiben steuerliche Daten, Dokumente, ELSTER-Protokolle, Rechnungs-relevante Daten für alle Sachverhalte der Eheleute unter einem Mandatsbegriff zusammen.

Muss ich bei mehreren Objekten im Eigentum des Ehepartners oder auch bei gemeinsamen Eigentum diese Daten immer wieder erfassen?

Die Funktion „Duplizieren“ erleichtert Ihnen die Erfassung mehrerer Objekte deutlich. Duplizieren Sie ein Objekt, für das sie alle Angaben vollständig erfasst haben. Auf diesem Weg werden auch die Angaben zu den Eigentümern in die Kopie übernommen. Jetzt müssen Sie nur noch die Angaben zum grundsteuerrelevanten Objekt anpassen.
Diese Funktion kann auch bei der Erfassung der Eigentümer von Objekten, die sich im Eigentum von Gemeinschaften befinden, nützlich sein. Details finden Sie unter dem Eintrag „Stammdaten zu Gemeinschaften effizient nutzen“ .