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Welche Änderungen gibt es bei der neuen Grundsteuer?

Im Rahmen des Grundsteuerreformgesetzes muss zum Stichtag 01.01.2022 eine Neubewertung der Grundstücke erfolgen. Der Grundstückswert bildet dabei weiterhin die Grundlage, setzt sich jedoch zukünftig  z.B. aus einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete und dem Bodenrichtwert zusammen. Zusätzlich wird die Bewertung nun in regelmäßigen Abständen aktualisiert, um sicherzustellen, dass vergleichbare Grundstücke nicht unterschiedlich besteuert werden.

Wichtig zu beachten ist, dass durch eine sogenannte Öffnungsklausel die Bundesländer eigene Grundsteuergesetze verabschieden konnten. Das bedeutet, dass sich die Angaben innerhalb der Feststellungserklärungen und die Berechnungen je Bundesland unterscheiden können.

Innerhalb der GrundsteuerDigital Plattform sind diese Unterschiede bereits berücksichtigt, so dass sichergestellt ist, dass nur die jeweils benötigten Informationen für jedes Grundstück abgefragt werden.