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Welche Daten und Informationen können zwischen GrundsteuerDigital und DATEV ausgetauscht werden?

Damit Steuerberater ohne viel Aufwand für Ihre Mandanten die Deklaration der Grundsteuer in GrundsteuerDigital erledigen können, wurden Integrationen zu unterschiedlichen DATEV Systemen entwickelt.

Über DATEV Basisdaten online  können Steuerberater die Stammdaten betroffener Mandanten direkt in GrundsteuerDigital übertragen. Hierbei werden im Sinne der Datensparsamkeit ausschließlich Daten übertragen, welche im Rahmen der Grundsteuerdeklaration erforderlich sind.

In der DATEV Umgebung haben Steuerberater die Möglichkeit, grundsteuerrelevante Daten aus der DATEV Einkommenssteuererklärung im RTF-Format zu exportieren. Im Rahmen der Anlage von Grundstücken ist diese Liste „Grundsteuerrelevante Daten“ in GrundsteuerDigital importierbar.

Über eine Schnittstelle zu DATEV Dokumentenmanagement-Lösungen können in GrundsteuerDigital abgelegte Dokumente an DATEV DMS bzw. DATEV Dokumentenablage übertragen werden.

Darüber hinaus ist eine Schnittstelle zum DATEV Kanzleimanagement (Gegenstandswerte) vorhanden. Die Gegenstandswerte werden an die Rechnungsschreibungsprodukte der DATEV übergeben (Gegenstandswert der Feststellungerklärung nach StBVV / Stückzahl der abgerufenen Flurstücke).