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Welches Finanzamt ist zuständig?

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist bei dem Finanzamt einzureichen, in dessen Geschäftsbereich der Grundbesitz liegt. Erstreckt sich der Betrieb über mehrere Geschäftsbereiche, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich der wertvollste Teil des Grundbesitzes liegt.