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Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben?

Verpflichtet zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist der Eigentümer des jeweiligen Grundwertes.

Dazu gehören:

  • Eigentümer*innen eines Grundstücks

  • Eigentümer*innen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

  • Grundstücke, die mit einem Erbbaurecht belastet sind: Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümer*innen des Grundstücks (Erbbauverpflichtete)

  • Grundstücke mit Gebäuden auf fremden Grund und Boden: Eigentümer*innen des Grund und Bodens unter Mitwirkung der Eigentümer*innen des Gebäudes