Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben?
Verpflichtet zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist der Eigentümer des jeweiligen Grundwertes.
Dazu gehören:
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Eigentümer*innen eines Grundstücks
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Eigentümer*innen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
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Grundstücke, die mit einem Erbbaurecht belastet sind: Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümer*innen des Grundstücks (Erbbauverpflichtete)
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Grundstücke mit Gebäuden auf fremden Grund und Boden: Eigentümer*innen des Grund und Bodens unter Mitwirkung der Eigentümer*innen des Gebäudes