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Wie erfasse ich Daten aus dem Grundbuchauszug auf der GrundsteuerDigital Plattform?

Durch das Grundsteuerreformgesetz müssen Grundstücke neu bewertet werden. Das Finanzamt fordert daher Betroffene zu einer befristeten Einreichung einer Feststellungserklärung auf. 

In unserem dritten Tutorial erfahren Sie, wie Sie den Grundbuchauszug für Ihre Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform verwenden.
Wir zeigen Ihnen u.a. wo Sie die Gemarkung und die Grundbuchblattnummer im Grundbuchauszug finden und an welcher Stelle Sie diese für die Feststellungerklärung erfassen müssen. Das Grundstück hat zwei Eigentümer und Sie wissen nicht, wie man den Miteigentumsanteil einträgt? Auch das zeigen wir Ihnen in diesem Video. 

Welche Daten stehen im Grundbuchauszug und welche werden für die Feststellungserklärung benötigt?
Ihr Grundbuchauszug enthält alle nötigen Werte zu Gemarkungen und Flurstücken, die Sie in Ihrer Grundsteuererklärung angeben müssen. Dazu zählen folgende Werte: 

  1. Gemarkung 
  2. Grundbuchblattnummer  
  3. Flur (Teil der Gemarkung – es beschreibt die Nutzfläche einer Siedlung innerhalb einer Gemeinde) 
  4. Fläche in m2 
  5. Flurstück-Zähler & Flurstück-Nenner 
  6. Miteigentumsanteil an Ihrem Grundstück (Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler & Nenner)   

Wo erhalte ich den Grundbuchauszug für meine Grundsteuererklärung? 

  • Option 1 – Klassisch:
    Sie können den Grundbuchauszug bei Ihrer zuständigen Behörde beantragen.  
  • Option 2 – Online:
    Die Beantragung des Grundbuchauszuges kann online mit unserem Grundbuch-Auszugsservice erledigt werden. Mit diesem Service lassen sich online Dokumente für Ihre Immobilie bzw. Ihr Grundstück gegen eine geringe Gebühr beantragen (inkl. MwSt. und zzgl. vom Amt erhobener Gebühren). Dazu ist keine Kontaktaufnahme mit Behörden mehr nötig.
    Die Liegenschaftsinformationen lassen sich auch in der Software abrufen, sodass Sie keinen Grundbuchauszug mehr benötigen.