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Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil

Der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil beschreibt den Anteil eines Eigentümers an einem gemeinschaftlichen Eigentum. Mit dem Wert ist demnach festgelegt wie viele Bruchstücke eines gemeinschaftlichen Eigentums einer Person gehören.

Tragen Sie bitte den Anteil (z. B. 1/1 oder 1/2) des jeweiligen (Mit-)Eigentümers an der wirtschaftlichen Einheit ein. Die Anteile finden Sie z.B. im Grundbuch unter der Rubrik „Eigentümer“, in der Teilungserklärung oder dem Katasterauszug bei „Angaben zum Eigentum”.

Gehört dem Eigentümer das Grundstück 100%,  ist bei “Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler” 1 und bei “Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner” 1 einzutragen.

Gehören dem Eigentümer weniger als 100% des Grundstücks, ist zum Beispiel bei einem Miteigentumsanteil von 125/1000 bei “Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler” 125 und bei “Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner” 1000 einzutragen.

Die ELSTER-Schnittstelle der Finanzverwaltung erlaubt nur beim Zähler eine Zahl mit Dezimalstellen. Falls Sie einen Sachverhalt haben, bei dem ein Miteigentumsanteil z.B. mit 6,54 / 12,3  angegeben ist, akzeptiert ELSTER die Eingabe nur, wenn Sie durch entsprechendes Erweitern auf einen ganzzahligen Nenner kommen. In dem Beispiel also 654 / 1.230

Wo ist diese Angabe zu finden?

  • Grundbuchauszug
  • Kaufvertrag
  • Teilungserklärung
  • Katasterauszug