Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung

Geändert am Mo, 18 Aug um 1:09 NACHMITTAGS

Erhalten die Grundbesitzer eine Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung?


Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung erfolgt in der Regel per öffentlicher Bekanntmachung. Die meisten Bundesländer planen darüber hinaus den Versand von Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer. Aus diesen gehen die wichtigsten Daten und Informationen, die für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts benötigt werden, hervor.

Achtung: Je nach Bundesland kann es passieren, dass die Informationsschreiben für land- und forstwirtschaftliche genutzte Flächen, inklusive Wirtschaftsgebäude und verpachtete Ländereien deutlich später versendet werden als für Grundvermögen (insbesondere Wohngebäude und gewerblich genutzte Grundstücke). So sieht zum Beispiel Rheinland-Pfalz den Versand der Informationsschreiben für Grundvermögen für den Zeitraum Mai bis Juli 2022 vor, für landwirtschaftliche Betriebe erst im August 2022.

Eine aktuelle Übersicht über den Versand der Informationsschreiben innerhalb der Bundesländer erhalten Sie unter Informationsschreiben- und Seiten der Bundesländer.

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