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Muss der Grundbesitzer sofort aktiv werden?

Die Feststellungserklärung kann erst ab dem 01.07.2022 digital eingereicht werden. Bis dahin können Grundbesitzer dahingehend tätig werden, vorhandene Unterlagen wie z.B. Grundbuchauszüge und Liegenschaftskarten zusammenzutragen.

Unter www.grundsteuer-digital.de/produkt-news erhalten Sie zusätzlich einen Überblick, wann welche Bundesländer mit Informationsschreiben zur Grundsteuer an Ihre Mandanten herantreten werden.