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Berechnung der voraussichtlichen Grundsteuerschuld nach der Grundsteuerreform

Die Freigabe des Berechnungskerns wird in unterschiedlichen Stufen durchgeführt:

1. Bundesmodell (ohne Land- und Forstwirtschaft)      (freigegeben 12.07.2022)
2. Abweichende Ländermodelle                                         (freigegeben 12.07.2022)
3. Land- und Forstwirtschaft (Bundesmodell)                (freigegeben 15.08.2022)

Nach der Implementierung des Berechnungskerns werden wir auf dieser Basis eine Simulation, der konkret zu erwartenden Grundsteuerschuld anbieten.
Hierbei werden wir uns auf den aktuell in der jeweiligen Gemeinde vorliegenden Hebesatz bzw. auf einen von Ihnen je Mandant hinterleg baren individuellen Hebesatz abstellen.