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ELSTER Übertragung
Seit dem 01.07.2022 ist es möglich, die Feststellungserklärungen an die Finanzverwaltung per ELSTER zu übertragen. Aufgrund der finalen Anpassungen an der ELSTER-Schnittstelle, die die Finanzverwaltung am 30.06.2022 vorgenommen hat, müssen Sie ggfs. in GrundsteuerDigital Ihren Datensatz für die Übertragung aktualisieren.
Das heißt für Sie konkret:
Wenn Sie bereits Feststellungserklärungen auf unserer GrundsteuerDigital Plattform erstellt und für die automatische Übermittlung aktiviert haben, dann übermitteln wir Ihre Feststellungserklärungen automatisch an die Finanzverwaltung.
Im Falle einer erforderlichen Datenanpassung durch die Aktualisierung der ELSTER-Schnittstelle wird das System Sie darüber benachrichtigen bevor die Übermittlung starten kann.
Hinweis mit der Bitte um Beachtung:
Bitte beachten Sie, dass das System nicht alle Feststellungserklärungen sofort überträgt, sondern auf Grund der hohen Menge eine Verteilung im Hintergrund vornimmt. Sollte es bei der automatischen Übertragung zu Fehlern kommen, wird das System Sie darüber entsprechend benachrichtigen.
Wo kann nachgeprüft werden, ob die ELSTER-Übermittlung bereits abschließend erfolgt ist?
Wählen Sie in der Übersicht (linker Rand) den Eintrag „Feststellungserklärungen“.
Wenn in der 6. Spalte „ELSTER abgeschlossen“ ein entsprechender Eintrag vorhanden ist, ist Ihre Erklärung über fino erfolgreich an die Finanzverwaltung weitergeleitet worden.
Hinweis Ausdruck: Nach Übertragungen werden die Dokumente im PDF Format bei der Erklärung unter “Dokumente” abgelegt und können von dort aus dann auch ausgedruckt werden.
Für die vorgelagerte Freizeichnung durch den Mandanten steht Ihnen das „Freizeichnungsdokument“ zur Verfügung (unter Feststellungserklärungen, Auswahl Grundstück unter Tabe Übersicht und dort im Abschnitt Grundstücksdetails)