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Tierbestand

Sofern Tierhaltung betrieben wird, wird innerhalb der Feststellungserklärung auch der Tierbestand abgefragt. Dabei müssen alle erzeugten und gehaltenen Tiere gemeindeübergreifend angegeben werden. Zusätzlich müssen landwirtschaftlich genutzte Eigentumsflächen sowie die Größe der verpachteten und zugepachteten Flächen jeweils in Quadratmetern angegeben werden.

  1. Tierarten nach dem Durchschnittsbestand 
    Gefordert wird der Durchschnittsbestand der gehaltenen Tiere in Stück der letzten drei Wirtschaftsjahre. Dieser ist in der Regel 1/13 der Summe aus dem Anfangsbestand des Wirtschaftsjahres und den zwölf Monatsendbeständen. Tiere, die kürzer als ein Jahr gehalten werden, kann der Bestand wie folgt berechnet werden: Zahl der erzeugten Tiere x Haltungsdauer in Wochen / 52 Wochen.
  2. Tierarten nach der Erzeugung
    Gefordert wird der Durchschnittsbestand der erzeugten Tiere in Stück in den letzten drei Wirtschaftsjahren (Verkauf und Verbrauch).
  3. Zugekaufte Tiere
    Gefordert wird der Durchschnittsbestand der gekauften Tiere in Stück in den letzten drei Wirtschaftsjahren.