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Einspruch & weitere ELSTER-Nachrichten ohne übermittelte Feststellungserklärung

In GrundsteuerDigital haben Sie die Möglichkeit eine ELSTER-Nachricht in Form von einem Einspruch, einer Fristverlängerung, einer Belegnachreichung oder einer sonstigen Nachricht für Ihre/n Mandant/in zu versenden, ohne die Feststellungserklärung vorab über unsere Plattform übermittelt zu haben.  

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Sie diese Funktion problemlos nutzen können: 

  1. Sie müssen Ihre/n Mandant/in auf der Plattform angelegt haben. 
  2. Es muss sich um ein valides Grundstück in einem deutschen Bundesland handeln, das ebenfalls bereits angelegt wurde. 

 

Wenn alle obigen Voraussetzungen erfüllt sind, dann gehen Sie wie folgt vor, um in diesem Beispiel einen Einspruch für eine Feststellungserklärung einzulegen, die nicht über GrundsteuerDigital übermittelt wurde. Um eine anderweitige ELSTER-Nachricht zu versenden, gehen Sie ebenfalls so vor.

  1. Legen Sie eine neue Feststellungserklärung an.
    > Option 1:Öffnen Sie das betroffene Grundstück, gehen Sie dann auf den Reiter „Feststellungserklärungen“ und klicken Sie auf den Button „Hinzufügen“.> Option 2:Gehen Sie in den Menüpunkt „Feststellungserklärungen“ und klicken Sie auf den Button „Neu anlegen“.
  2. Füllen Sie im ersten Schritt alle nötigen Infos zum Mandanten und Grundstück aus. 
  3. Im zweiten Schritt „Allgemeine Angaben“ klicken Sie bei der Abfrage zum Grund der Feststellung auf die Auswahlmöglichkeit „Feststellung ohne vorherige Deklaration“.

    ⚠️
    Bitte beachten Sie, dass Sie mit dieser Auswahl „Feststellungserklärung ohne vorherige Deklaration“ die angelegte Feststellungserklärung direkt in den Status „ELSTER abgeschlossen“ verschieben.
  4. Füllen Sie die restlichen Felder wie gewohnt aus. 
  5. Gehen Sie nun in die Feststellungserklärung und klicken auf den Reiter „ELSTER-Nachrichten“.
  6. Mit einem Klick auf den Button „Neue ELSTER-Nachricht versenden“ öffnet sich ein neues Fenster. 
  7. Wählen Sie beim Feld Nachrichtentyp die Auswahl „Einspruch“ aus. Wenn Sie andere ELSTER-Nachrichten versenden möchten, dann wählen Sie den entsprechenden Nachrichtentyp aus.
  8. Füllen Sie die restlichen Felder wie gewohnt aus. 
  9. Mit Klick auf „Jetzt kostenpflichtig versenden“ wird Ihr Einspruch für die Feststellungserklärung an das zuständige Finanzamt versendet.
     

Ein Einspruch (oder eine andere ELSTER-Nachricht) über diese Funktion wird einmalig und pauschal mit 20,00€ veranschlagt und auf den Mindestumsatz angerechnet.