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Bodenrichtwert

In vielen Bundesländern wird in die Berechnung des Grundsteuerwerts der Wert des Grundstücks mit einbezogen. Dieser ermittelt sich anhand der Grundstücksfläche und des Bodenrichtwerts. Dieser ermittelt sich anhand der Grundstücksfläche und des Bodenrichtwerts. Der Bodenrichtwert wird von den Gutachterausschüssen der Gemeinden bzw. Kommunen ermittelt.

Einzelne Bundesländer stellen die Bodenrichtwerte über Portale (sogenannte Geo-Viewer) oder über Informationsschreiben zur Verfügung. Eine weitere aktuelle Übersicht je Bundesland erhalten Sie hier.

Darüber hinaus ist der Bodenrichtwert auch Teil der Liegenschaftsinformation je Flurstück, die Sie über eine Schnittstelle bequem online abrufen und direkt in die Feststellungserklärung übernehmen können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Feststellungserklärung der gültige Bodenrichtwert zum Hauptfeststellzeitpunkt (01.01.2022) benötigt wird.

HINWEIS: Da ein Flurstück in unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen liegen kann, werden Ihnen für ausgewählte Flurstücke mehrere Bodenrichtwerte zur Auswahl angezeigt. Diese unterscheiden sich je nach Nutzungsart der Fläche. Bitte prüfen Sie eingehend, ob das Flurstück (bzw. die Fläche) ggf. zu teilen und mit verschiedenen Bodenrichtwerten zu bewerten ist, da mehrere Nutzungsarten (z.B. Wohnbaufläche und Ackerfläche) vorliegen.

Vorgehen
Sie können die Liegenschaftsinformationen über die Schaltfläche Datenbeschaffung auf der Seite Grundstück / Wirtschaftliche Einheit bearbeiten im Register Grundstück abrufen.

Grundstücke mit drei oder mehreren Bodenrichtwerten
Aufgrund der Vorgaben seitens ELSTER ist es in GrundsteuerDigital nicht möglich, mehr als 2 Flächen in der Grundstücksbearbeitung anzugeben.

Wenn die Flächen eines oder mehrerer Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit in mehr als 2 unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen liegen, addieren Sie die Fläche der 3. und weiteren Bodenrichtwertzonen zu einer der beiden Teilflächen. Tragen Sie in diesem Fall zusätzlich die weiteren Flächen und Bodenrichtwerte in der Registerkarte Basis im Feld „Ergänzende Angaben“ ein.

Beispiel für die Formulierung: „Das Grundstück liegt abweichend von den Eintragungen in der Anlage Grundstück in 3 Bodenrichtwertzonen. Die Flächen verteilen sich wie folgt auf die unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen: (…).“

Bitte beachten Sie, dass in diesen Fällen die Steuerberechnung durch das Programm grds. nicht korrekt erfolgen kann.