Generic filters
Search in title
Search in content
Search in excerpt

Steuermesszahl und Hebesatz

Für die Land- und Forstwirtschaft gibt es eine eigene Steuermesszahl. Sie beträgt gem. § 14 des Grundsteuergesetzes (GrStG) 0,55 ‰.  Darüber hinaus kommt der Hebesatz der Grundsteuer A zur Anwendung. Dieser fällt meist niedriger aus als der Hebesatz der Grundsteuer B bei Grundvermögen.