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Grund der Feststellung

Hauptfeststellung
Sofern es sich um die regelmäßige Feststellung der Grundsteuerwerte handelt, wählen Sie die Hauptfeststellung.

Nachfeststellung
Sofern eine wirtschaftliche Einheit neu entsteht oder eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals besteuert wird, handelt es sich um eine Nachfeststellung.
Beispiele: Teilung eines Grundstücks oder Wegfall einer Steuerbefreiung

Wertfortschreibung
Sollte sich der Wert des Grundstückes / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft seit dem letzten Zeitpunkt der Feststellung um mehr als 15.000 € geändert haben, handelt es sich um eine Wertfortschreibung. Dies ist zum Beispiel bei Baumaßnahmen oder einer Änderung der Flächengröße der Fall.

Art- und Wertfortschreibung
Sofern die Grundstücksart von der zuletzt getroffenen Feststellung abweicht und sich zeitgleich der Wert des Grundstücks um mehr als 15.000 € geändert hat, spricht man von einer Art- und Wertfortschreibung.