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Mietniveaustufe

Das Bundesmodell berücksichtigt bei der Berechnung der Grundsteuer bei Wohngebäuden die Mietniveaustufe. Befindet sich das Wohngrundstück zum Beispiel in einer Großstadt mit hohen Mieten, wird auf die monatliche Nettokaltmiete ein Zuschlag angesetzt, bei einem Wohngrundstück in einer Lage mit niedrigen Mieten erfolgt ein Abschlag.

In welcher Stadt bzw. Gemeinde welche Mietniveaustufe gilt, ergibt sich aus der Verordnung zur Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe. Diese findet sich unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2021-08-26-MietNEinV/0-Verordnung.html.