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Grundbuchauszug beantragen

Den Grundbuchauszug können Sie über GrundsteuerDigital anfordern: https://shop.grundsteuer-digital.de/
Die Grundbuchauszüge werden im Anschluss in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Zahlungseingang digital per E-Mail zugestellt.

Sofern dem Steuerberater eine Vollmacht mit gerichtlicher Vertretung vorliegt, kann dieser im Namen seines Mandanten auch einen Grundbuchauszug beantragen.
Alternativ ist es ausreichend, dass der Mandant innerhalb einer separaten Vollmacht zur Abfrage des Grundbuchauszuges bevollmächtigt. 

Folgende Auswahl steht Ihnen in unserem Shop zur Verfügung:

Grundbuchauszug unbeglaubigt

Der Grundbuchauszug umfasst alle Informationen, die im Grundbuch zu einem Grundstück eingetragen wurden. Dies beinhaltet unter anderem Informationen zu den Eigentums- und Wohnverhältnissen sowie Belastungen durch Grundschuld, Hypotheken oder weitere Grundpfandrechte.
Der amtliche Grundbuchauszug (online) enthält die angeforderten Grundbuchblattseiten mit Bestandsverzeichnis und den Abteilungen I, II und III.

HINWEIS: Für die Beantragung des unbeglaubigten Grundbuchauszug ist die Angabe des Grundbuchblatts erforderlich.

Grundbuchauszug beglaubigt

Der Grundbuchauszug umfasst alle Informationen, die im Grundbuch zu einem Grundstück eingetragen wurden. Dies beinhaltet unter anderem Informationen zu den Eigentums- und Wohnverhältnissen sowie Belastungen durch Grundschuld, Hypotheken oder weitere Grundpfandrechte.
Der amtliche Grundbuchauszug (online) enthält die angeforderten Grundbuchblattseiten mit Bestandsverzeichnis und den Abteilungen I, II und III.

HINWEIS: Für die Beantragung des beglaubigten Grundbuchauszug ist die Angabe des Grundbuchblatts erforderlich.

Grundbuchauszug mit Blatt-Recherche, unbeglaubigt

Der Grundbuchauszug umfasst alle Informationen, die im Grundbuch zu einem Grundstück eingetragen wurden. Dies beinhaltet unter anderem Informationen zu den Eigentums- und Wohnverhältnissen sowie Belastungen durch Grundschuld, Hypotheken oder weitere Grundpfandrechte.
Der amtliche Grundbuchauszug (online) enthält die angeforderten Grundbuchblattseiten mit Bestandsverzeichnis und den Abteilungen I, II und III.

Im Rahmen der Leistungen im automatisierten Abrufverfahren wird die Recherche nach einem unbekannten Grundbuchblatt anhand von Angaben über Flurstück oder Eigentümer und die Bereitstellung der Kopie des amtlichen Grundbuchauszuges erbracht.

Handlungsempfehlung:

Durch händische Tätigkeiten wie z.B. die manuelle Übernahme der Grundbuchdaten, ist der Aufwand sehr hoch, sodass wir dies aus wirtschaftlicher Sicht nicht empfehlen.

Auf der GrundsteuerDigital Plattform können Sie eine deutlich kostengünstigere Funktion nutzen, über welche Sie die gewünschten Informationen zu den Liegenschaften digital abrufen können. Das betrifft u.a. die Flurdaten ohne formalen Auszug zu einem deutlich reduzierten Preis gegenüber dem Grundbuchauszug. Eine Vollmacht ist hierbei nicht erforderlich. 

Eine vorläufige Preisübersicht steht Ihnen hier zur Verfügung.