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Änderungsmanagement
Das Thema Grundsteuer geht weiter und durch die Grundsteuerreform entstehen auch bei Änderungen z.B. der Art oder des Wertes von Grundstücken neue Anforderungen – so besteht jetzt beispielsweise Anzeigepflicht von Änderungen.
Sollten Änderungen an Grundstücken eintreten, können sie diese direkt über das angelegte Grundstück eintragen (Beispiel: unbebaut wird zu bebaut). Ein eingefrorener Datensatz zu diesem Grundstück bleibt in der zugrunde liegenden Feststellungserklärung bestehen, sowie der Stand der Übermittlung.
Mit dem Änderungsmanagement-Modul werden alle Grundstücke mit Änderungen an erklärungsrelevanten Feldern seit der letzten Übermittlung, unter einem neuen Menüpunkt in einer Übersicht dargestellt. Es ist in allen Paketen enthalten. Sie können dann eigenständig prüfen, welche Änderungen erklärungsrelevant sind und abhängig vom Bundes- oder Ländermodell eine neue Feststellungserklärung unter Angabe folgender Gründe bedürfen:
- Nachfeststellung,
- Wert-/Artfortschreibung,
- Neuveranlagung
- oder einer Aufhebung bedürfen.
Alle Änderungen an erklärungsrelevanten Feldern werden damit nachvollziehbar und Sie können sich die einzelnen Änderungen in der Vergleichsansicht anzeigen lassen. Legen Sie massenhaft neue Erklärungen für Grundstücke an, die Sie für erklärungsrelevant markiert haben.
Erfahren Sie in diesem Tutorial, wie Sie Filter, Spalten und die Massenverarbeitungsfunktionen verwenden, um das neue Änderungsmanagement optimal zu nutzen und bestens für zukünftige Erklärungen gewappnet zu sein.
Teil des Änderungsmanagements ist auch eine Grundstücksdatenabfrage, mit der Sie ausgewählte Mandantinnen und Mandanten massenhaft kontaktieren können, um sie nach Änderungen zu fragen. Anschließend können Sie die Angaben zur Erstellung neuer Erklärungen verwenden. Weitere Infos finden Sie in folgendem Artikel.
In dieser Schritt-für-Schritt Anleitung erklären wir Ihnen, wie das Änderungsmanagement-Modul funktioniert:
1. Sie finden das neue Änderungsmanagement in der linken Menüspalte.
- Hier werden Ihnen alle Änderungen an erklärungsrelevanten Feldern, die seit der letzten Übermittlung vorgenommen wurden, angezeigt.
2. Mit Klick auf den Pfeil des jeweiligen Mandanten, öffnet sich die Vorschau mit Blick auf maximal vier Änderungen.
3. Um sich die Gegenüberstellung aller Änderungen in der Gesamtübersicht anzeigen zu lassen, klicken Sie auf „Änderungen prüfen“
4. Es öffnet sich ein neues Fenster – Änderungen im Detail
- Es besteht die Möglichkeit, für den Vergleich oben links im Drop-down Menü zwischen den bisher übermittelten Erklärungen zu wählen.
- Die alten Werte aus der letzten Übertragung werden durchgestrichen und rot dargestellt, hingegen die neuen Werte, die aktuell im Grundstück erfasst sind, auf der rechten Hälfte in grüner Schrift hinterlegt sind.
- Innerhalb dieses Fensters können Sie bequem runter scrollen und sich alle Änderungen ansehen.
- Nach Ihrer intensiven Prüfung, können Sie unten rechts mit dem Button „Ja“ die Änderungen als erklärungsrelevant oder mit „Nein“ als nicht erklärungsrelevant markieren.
5. Als Folge dessen, dass Sie die Änderungen als erklärungsrelevant markiert haben, erscheint im nächsten Schritt eine Abfrage, in der Sie optional den Grund der nächsten Feststellungserklärung angeben können.
- Nach Auswahl des Feststellungsgrunds und mit Klick auf „Speichern“, wird dieses Feld beim Anlegen einer neuen Erklärung automatisch vorbelegt sein.
6. Um die Nutzung des Änderungsmanagements zu optimieren, haben Sie die Möglichkeit nach „als erklärungsrelevant markierte Grundstücke“ oder „zuletzt auf Änderungen geprüft am“ zu filtern.
7. Ebenso lassen sich die Spalten individuell anpassen, sodass Sie Ihren persönlichen Arbeitsablauf optimieren können.
8. Nutzen Sie die integrierte Massenverarbeitungsfunktion, um schnell und einfach mehrere Grundstücksänderungen als erklärungsrelevant/nicht erklärungsrelevant zu markieren oder neue Erklärungen anzulegen.
9. Filtern Sie ggfs. bereits nach erklärungsrelevanten Grundstücken und setzen ein Häkchen bei allen Grundstücken, für die Sie eine neue Erklärung anlegen wollen. Klicken Sie danach auf „Massenverarbeitung“ und wählen „Neue Erklärungen anlegen“ aus.
10. In der Massenverarbeitung füllen Sie, falls zuvor in der detaillierten Prüfung noch nicht geschehen, alle Felder (Jahr, Aktenzeichen, Grund der Feststellung) mit den notwendigen Infos aus.
11. Danach können Sie bei Bedarf Empfangsvollmachten sowie die Info zur Mitwirkung ergänzen.
12. Im letzten Schritt überprüfen Sie alle Angaben und klicken anschließend unten rechts auf „Ausführen“.
Tipps für die effiziente Nutzung des Änderungsmanagement:
- Erstellen Sie einen Filter, der alle Grundstücke anzeigt, die noch nicht als erklärungsrelevant markiert sind.
- Erstellen Sie einen zweiten Filter, um alle Grundstücke anzuzeigen, die bereits als erklärungsrelevant markiert sind.
- Stellen Sie die Spalten so ein, dass sie Ihren persönlichen Arbeitsablauf optimieren können.
- Wenn Sie die Liste der Grundstücke, die noch nicht markiert waren, durchgearbeitet haben, können Sie zu dem Filter „als erklärungsrelevant markiert“ wechseln und von hier aus neue Erklärungen anlegen.