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Wann bekommt der Eigentümer den Steuermessbescheid vom Finanzamt?

Im kommenden Jahr 2023 erfolgt die Erklärungsbearbeitung und -prüfung durch die Finanzverwaltung. Anhand der Angaben stellt das zuständige Finanzamt einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid aus und stellt diesen dem Eigentümer postalisch zu. Diese Bescheide sind jedoch keine Zahlungsaufforderung.

Diese Werte dienen als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer, die durch die Stadt oder Gemeinde erfolgt. Diese prüfen im Jahr 2024 anhand der Werte, ob und inwieweit sie ihre Hebesätze anpassen müssen.  

Der Hebesatz soll so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.