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So wird die Grundsteuer bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben berechnet

Zunächst berechnet man für jede klassifizierte Fläche den Flächenwert:

Größe der Eigentumsfläche des Betriebs × Bewertungsfaktoren nach Anlage 27-32 = Flächenwert

Die Flächenwerte zusammen ergeben den Reinertrag für eine Nutzung bzw. Nutzungsart:

Summe der Flächenwerte = Reinertrag Nutzung bzw. Nutzungsart

Die Summe aller Reinerträge einschließlich der Zuschläge nach den §§ 237, 238 BewG ist mit dem Faktor 18,6 zu multiplizieren. Daraus ergibt sich der Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft:

(Summe der Reinerträge + Zuschläge nach §§ 237, 238 BewG) × 18,6 = Grundsteuerwert