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Wie unterscheidet sich Grundsteuer A von Grundsteuer B und C?

Mit Grundsteuer A und Grundsteuer B werden die unterschiedlichen Hebesätze betitelt. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt dabei durch die jeweilige Kommune.

„A“ steht für „agrarisch“ und gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. „B“ steht für „baulich“ und wird angewendet bei bebauten und unbebauten gewerblichen und privaten Grundstücken.

Die Grundsteuer C ermöglicht es Kommunen ab 2025  einen eigenen Hebesatz für baureife Grundstücke einführen.