Wie unterscheidet sich Grundsteuer A von Grundsteuer B und C?
Mit Grundsteuer A und Grundsteuer B werden die unterschiedlichen Hebesätze betitelt. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt dabei durch die jeweilige Kommune.
„A“ steht für „agrarisch“ und gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. „B“ steht für „baulich“ und wird angewendet bei bebauten und unbebauten gewerblichen und privaten Grundstücken.
Die Grundsteuer C ermöglicht es Kommunen ab 2025 einen eigenen Hebesatz für baureife Grundstücke einführen.